Die Registrierungsbestimmungen informieren Sie über alles, was Sie wissen müssen, um sich als Teilnehmer für das European Tournament for Dancing Students (ETDS) anmelden zu dürfen. Bitte lesen Sie dieses Dokument sorgfältig durch, um sicherzustellen, dass Sie wissen, welche Regeln gelten.
ALLGEMEINES:
1. Mit der Registrierung erklärt sich jeder Teilnehmer gegenüber dem ETDS-Komitee mit den Registrierungsbestimmungen, den Wettbewerbsbestimmungen und der Datenschutzerklärung einverstanden.
2. Das ETDS-Komitee behält sich das Recht vor, von dem in dem Dokument angegebenen Regeln im Einzelfall abzuweichen, wenn Konflikte auftreten sollten.
3. Wenn ein Teilnehmer die in diesemDokument genanntenBedingungen nicht einhält, behält sich das ETDS-Komitee das Recht vor, diesem Teilnehmer den Zugang zum Turnier zu verweigern.
REGISTRATIONSVERFAHREN:
4. In den Monaten Juli und August wird es 3 reguläre Lotterierunden geben. Das heißt, es gibt 3 Anmeldefristen und 3 Zahlungsfristen. Nach der dritten regulären Lotterierunde finden Lotterien statt, wenn ein Teilnehmer ausfällt.
5. Während eines Zeitraums vonzwei Wochen vor der nächsten Lotterierunde haben die Teamkapitäne Zeit, neue Teammitglieder im ETDS-Registrierungssystem zu registrieren.Diese Zeiträume werden den Mannschaftskapitänen von den Organisationen bekannt gegeben.
6. Die Registrierung garantiert aufgrund des Lottosystems keine Teilnahme am Turnier.
7. Der Teamkapitän ist für die Registrierung seiner Teammitglieder über das von der ETDS-Organisation verwaltete Registrierungssystem verantwortlich.
8. Mannschaftskapitäne registrieren sich als Mannschaftskapitän im Registrierungssystem und müssen mit ihrem Tanzpartner nicht an der Lotterie teilnehmen, mit maximal 1 Mannschaftskapitän mit Teams bis zu 20 Teilnehmern und maximal 2 Mannschaftskapitänen mit Teams mit 21 oder mehr Teilnehmern.
STORNIERUNGEN:
9. Eine Woche nach Anmeldeschluss erhält der Mannschaftskapitän eine endgültige Teilnehmerliste mit Warteliste.
10. Wenn ein Teilnehmer storniert, wird sein Platz von jemandem von der Warteliste genommen. Das System behält die folgenden Prioritäten bei:
(a) Der Platz wird von einem Teilnehmer aus der Warteliste eines beliebigen Teams durch eine von der ETDS-Organisation durchgeführte Zufallslotterie besetzt. Bevorzugt wird ein Teilnehmer, der das Gleichgewicht zwischen Herren / Damen in den Blind Date-Gruppen von Breitensport, CloseD und Open Class stabilisiert.
(b) Die Teilnahme unter fremdem Namen ist nicht gestattet. In diesem Fall wird der Teilnehmer disqualifiziert, und sein Mannschaftskapitän könnte ebenfalls disqualifiziert werden, wenn er dies zulässt.
11. Der in 9 erwähnte Ablauf wird zu festgelegten Lotterie Zeiten befolgt und bei Stornierungen wöchentlich wiederholt, um freie Plätze zu besetzen. Die letzten Plätze (aufgrund von Absagen) werden am 5. Oktober vergeben. Der Mannschaftskapitän erhält ein Update, wenn ein noch auf der Warteliste stehendes Teammitglied die Lotterie gewonnen hat. Das finale Update wird am 6. Oktober sein.
12. Wenn ein Teilnehmer auf der Warteliste für das ETDS nicht mehr verfügbar ist, muss er dies der ETDS-Organisation über seinen Teamkapitän mitteilen. Der Teilnehmer kann dann aus dem Lottosystem genommen werden.
FINANZIELLE:
13. Zwei Wochen nach dem Ergebnis der Lotterie hat jeder Verein zwei Wochen Zeit, die Teilnahmegebühren an das ETDS-Komitee zu zahlen. Wenn diese nicht innerhalb dieser zwei Wochen bezahlt wird, werden die registrierten Plätze für die nächste Lotterierunde geöffnet.
14. Wenn einregistriertes Mitglied von der Warteliste auf die Teilnehmerliste verschoben wird, muss seine Zahlung innerhalb von 2 Wochen an das ETDS-Komitee gezahlt werden. Andernfalls wird seine Registrierung storniert.
15. Erfolgt das ETDS vor Ablauf der Zahlungsfrist, ist die Teilnahmegebühr vor Beginn der ETDS zu entrichten.
16. Rückerstattungder Teilnahmegebühr:
(a) Ein Teilnehmer erhält die volle Rückerstattung, wenn er vor dem 8. September 2019 absagt und die freie Stelle besetzt werden kann. Die volle Rückerstattung wird dem Teilnehmerverband spätestens am 1. November ausgehändigt.
(b) Ein Teilnehmer erhält eine teilweise Rückerstattung der Teilnahmegebühr in Höhe von 50%, wenn er zwischen dem 8. September und dem 4. Oktober absagt und die freie Stelle besetzt werden kann. Teilrückerstattungen werden spätestens am 1. November an den Verein überwiesen.
(c) Kann der freie Platz nicht besetzt werden oder storniert ein Teilnehmer am oder nach dem 5. Oktober 2019, erfolgt keine Rückerstattung.
(d) Von den Vereinen wird erwartet, dass sie sicherstellen, dass die Rückerstattungen an die Person zurückgehen, der sie gehören. Wir werden die notwendigen Informationen zur Verfügung stellen.
17. Wenn sich ein Teilnehmer als Student anmeldet, muss er einen Registrierungsnachweis für das Turnier vorlegen.Wenn sie das erforderlicheDokument nicht vorlegen können, müssen sie die verbleibende Gebühr für Nichtstudenten in bar am Registrierungsschalter des ETDS bezahlen. Ein Studentenausweis ohne das Jahr 2019/2020 wird nicht als Nachweis der Anmeldung akzeptiert.
OBLIGATORISCHE TURNIERUNTERSTÜTZUNG
Während der ETDS im Oktober 2019 ist jedes Team verpflichtet, freiwillige Arbeiten zu absolvieren. Weitere Informationen zu diesen Freiwilligenarbeiten finden Sie auf unserer Website: www.etds.eu